NotaBene, Stellenvermittlung und Beratung für Soziale Arbeit und Pädagogik
Alfred Tanner, Büttenbergstrasse 46, 2504 Biel
T/Fax: 032 342 50 50 | I: www.notabene-atanner.ch | E: info@notabene-atanner.ch

A L L G E M E I N E    G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
für die Vermittlung von Fachpersonal für Feststellen und Stellvertretungen

1. Stellenvermittlung
NotaBene A. Tanner vermittelt Fachpersonal für Festanstellungen/Stellvertretungen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Der Kunde beauftragt NotaBene A. Tanner mit der Suche von Führungskräften und qualifizierten MitarbeiterInnen. Extra: Kann in nützlicher Frist für die zu besetzende Stelle keine geeignete Fachperson gefunden werden, ist Alfred Tanner als Sozialarbeiter FH bei freier Kapazität bereit, selbst die Stellvertretung im Auftragsverhältnis zu übernehmen (Stellenleitung, CHF 125.00/h / 1 Tag pro Woche, CHF 120.00/h, ab 2 Tagen pro Woche, CHF 110.00/h + MWST. MWST-Nummer: CHE-108.792.262 MWST).

NotaBene A. Tanner ist eine unabhängige Fachpersonalvermittlung gestützt auf Art. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, autorisiert zur privaten Arbeitsvermittlung, von Arbeitskräften mit Wohnsitz in der Schweiz/Ausland, an Arbeitsplätze im In- und Ausland.


2. Vorgehen / Haftung
NotaBene A. Tanner unterbreitet BewerberInnen zur Vorstellung oder sucht auf eigenen Wegen geeignetes Personal. Die Vermittlungsdienstleistung ersetzt die eigene Prüfung der Kandidaten und Kandidatinnen nicht. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit einem/einer vorgeschlagenen Kandidaten/in übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. NotaBene A. Tanner steht in keinerlei vertraglicher Verbindung zum/zur Kandidaten/in und bezieht von ihm/ihr keine Vergütungen für die Vermittlung.

3. Schutzbestimmungen
Alle Angaben und Personaldossiers, die dem Auftraggeber durch NotaBene A. Tanner zugestellt und mitgeteilt werden, bleiben Eigentum von NotaBene A. Tanner (ausser dem Dossier, des vom Auftraggeber angestellten Bewerbers/Bewerberin). Alle Dossiers und Angaben sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an NotaBene A. Tanner zu retournieren und dürfen nicht weiter verwendet, oder an Dritte weitergegeben werden.

4. Honorar
Die nachfolgenden Tarife werden nur bei erfolgreicher Vermittlung in Rechnung gestellt.
  • Die Vermittlungsgebühr pro Feststellenvermittlung beträgt Fr. 2'000.--
  • Für die Vermittlung einer Stellvertretung/Urlaubsvertretung bis 4 Monate erhebt NotaBene A. Tanner eine Gebühr von Fr. 1'400.--
  • Bei Stellvertretungen welche die Dauer von 4 Monaten übersteigt, gilt der Tarif für Festanstellungen von Fr. 2'000.--
  • Wird innerhalb von 6 Monaten, nach Beendigung einer Stellvertretung, mit einer/einem Kandidaten/in ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart, stellt NotaBene A. Tanner den Differenzbetrag, zwischen befristeter und fester Anstellung in Rechnung Fr. 600.--
  • Für Kaderfunktionen, (Institutionsleitung, ausschliessliche Führungsaufgabe) gelten Tarife nach vorheriger Absprache.
5. Garantie
NotaBene A. Tanner gewährt für den Betrag des verrechneten Honorars eine Erfolgsgarantie von 30 Kalendertagen bei Stellvertretungen und 60 Kalendertagen bei Festanstellungen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb 30, bzw. 60 Kalendertagen seitens des Kunden aufgelöst, oder kündigt die vermittelte Person während dieser Zeit den Arbeitsvertrag, so vergütet NotaBene A. Tanner 30% des verrechneten Honorars zurück.

6. Vermittlungsauftragserteilung
Die obigen Bedingungen treten bei mündlicher oder schriftlicher Auftragsstellung des Kunden in Kraft.

7. Zahlungsbedingung
Die Rechnungsstellung durch NotaBene A. Tanner erfolgt bei Einigung des Auftraggebers mit dem/der Kandidaten/in über ein bevorstehendes Arbeitsverhältnis und ist innert 10 Tagen rein netto zahlbar.